Schweiz

Unerwünschte Werbung im Briefkasten: Wer bezahlt für die Retoursendung?

Polit-Werbung

Refusé: Wer bezahlt für retournierte Wahl- und Abstimmungswerbung?

· Online seit 11.02.2024, 11:36 Uhr
Vor Wahlen und Abstimmungen landet regelmässig Werbematerial der Parteien im Briefkasten – auch wenn du einen «Keine Werbung»-Kleber dran hast. Was kann man dagegen tun? Und bezahlt wirklich der Absender, wenn du diese Werbung unfrankiert zurücksendest?
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Am 3. März werden der St.Galler Kantons- und Regierungsrat neu gewählt. Damit landet auch wieder bündelweise Werbung für Parteien und Politikerinnen und Politiker im Briefkasten. Doch auch vor wichtigen Abstimmungen wird diese Art von Post gerne an möglichst viele Haushalte verteilt.

Immer vor solchen wichtigen politischen Terminen gibt es auch regelmässig Aufrufe, die Sendungen den Parteien zurückzuschicken. Mit dem Ziel, dass sie für die Retouren bezahlen müssen. Doch funktioniert das wirklich?

Werbung trotz «Stopp – keine Werbung»-Kleber am Briefkasten

Die Post verschickt unadressierte Werbung unter dem Namen «PromoPost». Dort ist klar definiert, welche Haushalte erreicht werden können und welche nicht. Dabei wird zwischen kommerziellen und offiziellen Sendungen unterschieden.

Offizielle Sendungen werden an alle Haushalte verteilt, unabhängig von irgendwelchen Hinweisen am Briefkasten. Und zu diesen Sendungen gehören auch Werbebotschaften von Parteien oder politischen Komitees.

Ebenfalls dazu gehören Sendungen von zertifizierten gemeinnützigen Organisationen, von Behörden, Aufrufe zu Blutspenden, Informationen zu Bauvorhaben und noch viele weitere nicht kommerzielle Sachen.

Unfrankiert wieder in den Briefkasten

Wirfst du offizielle Sendungen unfrankiert und ohne Briefumschlag in einen Briefkasten der Post, wird diese Werbung durch die Post entsorgt. Für eine korrekte Rücksendung müsste die Werbung als Brief verpackt und entsprechend frankiert werden.

Steckst du die politische Werbung in ein Couvert und schickst sie unfrankiert zurück, müsstest du theoretisch die fehlende Frankierung plus eine Bearbeitungsgebühr von 1 Franken bezahlen. Dazu braucht die Post aber natürlich einen Absender.

Kein Absender – der Empfänger muss trotzdem nicht bezahlen

Normalerweise schreibst du auf solche zurückgeschickte Wahlwerbung kaum deinen Absender hin. Doch der Empfänger muss trotzdem nur theoretisch für die Post bezahlen (ohne Bearbeitungsgebühr).

Der Empfänger kann die Annahme des Briefes verweigern und bezahlt so natürlich auch keine fehlende Frankierung. Dadurch wird die Sendung wieder eine sogenannte «taxpflichtige Retoure» und müsste zurück an den Absender gehen.

Nur ist der Absender natürlich nicht bekannt. In solchen Fällen bewahrt die Post die annahmeverweigerte Sendung noch eine Zeit lang auf und vernichtet sie danach auf eigene Kosten.

Was also mit unerwünschter politischer Werbung machen?

Die einfachste Variante ist: Nicht aufregen und ab ins Altpapier damit. Der Parteikasse kannst du mit Rücksendungen nicht schaden. 

Schickst du die Werbung trotzdem zurück, müsste sie genügend frankiert sein. Sonst wird sie auf Kosten der Post vernichtet – was schliesslich auch nicht wirklich befriedigend ist.

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veröffentlicht: 11. Februar 2024 11:36
aktualisiert: 11. Februar 2024 11:36
Quelle: FM1Today

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